Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht beraten wir Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragen und stehen unseren Mandanten als kompetenter Ansprechpartner auf den Gebieten des Aktienrechts, des GmbH-Rechts und im Bereich der Personengesellschaften zur Seite.
Speziell auf dem Gebiet des Aktienrechts zählt die Beratung und Vertretung von Vorständen und Aufsichtsräten sowie die Vorbereitung von Hauptversammlungen zu unserem Tätigkeitsfeld. Hierbei können die zuständigen Partner insbesondere auf solche Praxiserfahrungen zurückgreifen, die im Rahmen von jahrelangen Führungstätigkeiten in Aufsichtsräten gewonnen werden konnten, um Problemstellungen auch aus unternehmerischer Perspektive einer praxisgerechten Lösung zuzuführen.
Unsere Tätigkeit im Überblick:
- das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften
- das Konzernrecht samt dem Recht der verbundenen Unternehmen
- das Umwandlungsrecht
- das Bilanzrecht sowie das auf das Gesellschaftsrecht bezogene Steuerrecht
- das Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrecht