Familienrecht
Die Kanzlei Dr. Becker Dr. Siebert kann auf eine langjährige Erfahrung auf dem Rechtsgebiet des Familienrechts verweisen. Hier beraten und vertreten wir unsere Mandanten in sämtlichen mit dem Familienrecht zusammenhängenden Fragen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Zu unserer Tätigkeit zählen insbesondere das Entwerfen von Eheverträgen, die Trennung und Scheidung der Ehe sowie die damit verbundenen Fragen des Unterhalts, des Versorgungs- und des Zugewinnausgleich.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Fragen der mit der Scheidung in Verbindung stehenden Vermögensauseinandersetzungen, insbesondere der Auseinandersetzung um Immobilien und damit verbundener Kredite und der Auseinandersetzung um Gesellschaftsbeteiligungen.
Unsere Tätigkeit im Überblick:
- das Entwerfen von Eheverträgen,
- die Trennung und Scheidung der Ehe und die damit verbundenen Fragen wie Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich,
- Vermögensauseinandersetzungen in Verbindung mit der Scheidung, insbesondere Auseinandersetzungen um Immobilien und damit verbundener Kredite sowie Gesellschaftsbeteiligungen,
- die Regelung von elterlicher Sorge und Kindesumgang,
- der Unterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder,