Bau- und Architektenrecht
Im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Hierbei stehen wir Ihnen in sämtlichen Fragen des Bauvertragsrechts, insbesondere bei Fragen der Mängelhaftung, der Bauinsolvenz sowie solcher Fragen, die im Zusammenhang mit dem Grundeigentum stehen, zur Seite. Darüber hinaus betreuen wir unsere Mandanten bei dem käuflichen Erwerb von Immobilien sowie der Objektvermarktung, insbesondere durch Vermietung und Verpachtung.
Auf dem Gebiet des Architekten- und Ingenieursvertragsrecht beraten und vertreten wir bundesweit Architekten und Ingenieure, speziell im Bereich der Haftung und der Vergütung.
Unsere Tätigkeit im Überblick:
- das Bauvertragsrecht,
- das Recht der Architekten und Ingenieure,
- das Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
- die Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
- sowie die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung